Hallo zusammen,
für alle, die sich über die geringe Auszahlung bei der vorzeitigen Kündigung von Renten- und Lebensversicherungen, gibt es gute Nachrichten: Vorzeitig gekündigte Verträge können eine Nachzahlung und ruhende Verträge eine Erhöhung der Versicherungssume erwarten. So das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Für wen gelten die neuen Bedingungen?
Alle Vertäge von kapitalbildenden (und auch fondsgebundenen) Lebens- und Rentenversicherungen die ungefähr ab Juli 1994 bis circa Herbst 2001 geschlossen und vorzeitig gekündigt wurden, können eine Nachzahlung einfordern.
ACHTUNG: Verjährungsfristen beachten!
Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen verjähren nach 5-3 Jahren. Betroffene Versicherungsnehmer sollten daher umgehend mit dem Versicherer in Verbindung treten und eine Neuberechnung einfordern.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zu diesem Thema einen Download mit weiteren Information und einem Musterschreiben für 1,50 an.
für alle, die sich über die geringe Auszahlung bei der vorzeitigen Kündigung von Renten- und Lebensversicherungen, gibt es gute Nachrichten: Vorzeitig gekündigte Verträge können eine Nachzahlung und ruhende Verträge eine Erhöhung der Versicherungssume erwarten. So das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Für wen gelten die neuen Bedingungen?
Alle Vertäge von kapitalbildenden (und auch fondsgebundenen) Lebens- und Rentenversicherungen die ungefähr ab Juli 1994 bis circa Herbst 2001 geschlossen und vorzeitig gekündigt wurden, können eine Nachzahlung einfordern.
ACHTUNG: Verjährungsfristen beachten!
Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen verjähren nach 5-3 Jahren. Betroffene Versicherungsnehmer sollten daher umgehend mit dem Versicherer in Verbindung treten und eine Neuberechnung einfordern.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet zu diesem Thema einen Download mit weiteren Information und einem Musterschreiben für 1,50 an.